§§ 2 lit p, 18 Abs 1 lit b vlbg BauG 2001
Wird die bewilligte Verwendung einer Geschäftseinheit nicht eingehalten (hier: Verkauf von zentrumsrelevanten statt autoaffinen Waren), liegt eine wesentliche Veränderung der Verwendung vor, die baubewilligungspflichtig ist.