§ 62a Abs 1 Z 14 wr BauO
Eine Pergola ist ein Rankgerüst aus leichtem Baustoff, das für das Ranken von Pflanzen erforderlich ist.
Die Errichtung einer Rahmenkonstruktion in Massivbauweise (hier: im Ziegel in der Höhe von 5 m) kann nicht mehr als bewilligungsfrei ausführbare Pergola qualifiziert werden.