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Fahnenmast; baubewilligungspflichtige Maßnahme

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/48bbl 2010, 70 Heft 2 v. 28.4.2010

§§ 60 Abs 1 lit b, 62a Abs 1 Z 19 wr BauO

Die Aufstellung eines Fahnenmasten (hier: in einer Höhe von ca 5 m) ist - außer auf öffentlichen Verkehrsflächen - baubewilligungspflichtig.

VwGH 20.10.2009, 2008/05/0020

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