§ 12 Abs 2 GBG
Ergibt sich der räumliche Umfang einer Dienstbarkeit zwar aus der farblichen Darstellung im Lageplan, nicht aber aus der in einem Urkundenarchiv im Sinn des § 91c GBG eingestellten elektronischen Schwarz/Weiß-Kopie dieses Plans, so bildet diese Kopie keine taugliche Eintragungsgrundlage gemäß § 12 Abs 2 GBG. Dies gilt auch für die planliche Darstellung der räumlichen Einschränkung einer einverleibten Dienstbarkeit.