§§ 26, 43 Abs 2 Z 5 stmk BauG 1995
§ 25 Abs 3 Z 1 lit b stmk ROG 1974
Bei einer Anzahl von wöchentlich vier weiteren Zu- und Abfahrten (hier: zu einem landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude für einen Imkereibetrieb) sind keine relevanten Immissionen zum Nachteil der Nachbarn zu erwarten.