§§ 2 Abs 1 lit p, 18 Abs 1 lit b vlbg BauG 2001
§§ 14 Abs 3, 16 vlbg RPIG 1996
Wird um Bewilligung einer zeitweisen Änderung des Verwendungszwecks einer Wohnung (hier: gastgewerbliche Nutzung für 20 Wochen im Jahr) angesucht, kann nicht auch die (hier: von der Baubehörde als unzulässige Ferienwohnungsnutzung qualifizierte) Nutzung der Wohnung in der übrigen Zeit zum Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens gemacht werden.