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Abstellplätze; Garagen; Nutzfläche; Mindestabstände

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/9bbl 2010, 19 Heft 1 v. 17.2.2010

§§ 5, 6 Abs 1 Z 3 oö BauTG 1994

Bei der Ausnahmebestimmung für Abstellplätze und Garagen im Seitenabstand kommt es erst seit der oö BauTGNov 2006 auf die im Seitenabstand gelegene Nutzfläche bis zu insgesamt 50 m2 an.

VwGH 16.9.2009, 2007/05/0114

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