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Überbauung von Grundstücksgrenzen; Zusammenlegung von Grundstücken; aufschiebende Bedingung

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/8bbl 2010, 18 Heft 1 v. 17.2.2010

§ 23 Abs 1 und 2 nö BauO 1996

Der Bauwerber hat auch dann einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baubewilligung, wenn durch das geplante Bauwerk eine Grundstücksgrenze überbaut werden würde. Die Baubehörde darf in diesem Fall die Baubewilligung nur unter der aufschiebenden Bedingung der Grundstückszusammenlegung erteilen.

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