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Musterschiedsklausel der Architektenkammer umfasst auch urheberrechtliche Ansprüche

Grundlagen und Praxis des BaurechtsThomas Fradbbl 2010, 10 Heft 1 v. 17.2.2010

Das OLG Wien hatte die Reichweite einer Musterschiedsklausel der Architektenkammer zu überprüfen.1)1)OLG Wien 29.12.2008, 2R 165/08m. Die Schiedsklausel nach der über Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen den Architekten einer Arbeitsgemeinschaft ein Schiedsgericht entscheidet, umfasst auch Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz. Sie wirkt auch über die einvernehmliche Beendigung der Vereinbarung hinaus.

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