Der OGH hat in seinem Beschluss vom 19.5.2009, 8 Ob 153/08w erstmals zur Aufteilung der Sachkosten in einem Umlegungsverfahren nach der Bauordnung für Wien Stellung genommen und dabei die bisherige Behörden- und Gerichtspraxis revidiert. Die Entscheidung gibt Anlass, die Frage der Kostentragung im Umlegungsverfahren im Folgenden zu erörtern.