Im Zuge der Deregulierung des Baurechts wurden baurechtliche Bewilligungen verfahrensrechtlich wesentlich vereinfacht und zum Zweck der Entlastung der Baubehörden erheblich oder sogar gänzlich "privatisiert". Im Mittelpunkt der Bewilligung stehen seitdem "private" Bestätigungen von fachkundigen Personen, die der Baubehörde gegenüber zunächst einen ausreichenden Nachweis der technischen und rechtmäßigen Planung und später der entsprechenden Ausführung des Bauvorhabens1) erbringen sollen. Im folgenden Beitrag sollen die damit einhergehenden Haftungsfragen für Sachverständige, Behörden und Bauwerber näher beleuchtet werden.