§§ 922 ff ABGB
Die Isolierung gegen Feuchtigkeit und Nässe gehört zu den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften eines Hauses.
OGH 26.5.2009, 1 Ob 240/08p
§§ 922 ff ABGB
Die Isolierung gegen Feuchtigkeit und Nässe gehört zu den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften eines Hauses.
OGH 26.5.2009, 1 Ob 240/08p