§ 1295 Abs 2 ABGB
Auch bei einem geringfügigen Grenzüberbau kann der Schikaneeinwand gerechtfertigt sein, wenn die Entfernungsklage des Grundeigentümers gegen den Bauführer überwiegend auf dessen Schädigung abzielt und die Verfolgung der Klägerrechte demgegenüber deutlich in den Hintergrund tritt.