§§ 13 Abs 12, 26 Abs 1 Z 2 stmk BauG 1995
§ 23 Abs 5 lit f stmk ROG 1974
Wenn es in einem "Dorfgebiet" nur noch einen landwirtschaftlichen Betrieb gibt, sind bei der Prüfung der Ortsüblichkeit von Immissionen (hier: auf Grund von Verwendungszweckänderungen) nicht die Wohnhäuser, sondern die nächstgelegenen landwirtschaftlichen Betriebe zum Vergleich heranzuziehen, und zwar auch dann, wenn diese landwirtschaftlichen Betriebe in einer anderen Widmungskategorie (hier: "Freiland") liegen sollten.