§ 20 Abs 5 BVergG 2006
Eine unzulässige Wettbewerbsverfälschung kann auch durch das Tätigwerden eines an den Vorarbeiten Beteiligten als Subunternehmer eines Bieters begründet werden.
BVA 3.2.2009, N/0170-BVA/03/2008-30
§ 20 Abs 5 BVergG 2006
Eine unzulässige Wettbewerbsverfälschung kann auch durch das Tätigwerden eines an den Vorarbeiten Beteiligten als Subunternehmer eines Bieters begründet werden.
BVA 3.2.2009, N/0170-BVA/03/2008-30