§ 129 Abs 1 Z 3 und 7 BVergG 2006
Werden Nachlässe nur unter der Bedingung einer bestimmten Baumethode angeboten, die nach den Ausschreibungsunterlagen noch nicht feststeht, ist das Angebot auszuscheiden.
BVA 30.1.2009, N/0001-BVA/13/2009-18
§ 129 Abs 1 Z 3 und 7 BVergG 2006
Werden Nachlässe nur unter der Bedingung einer bestimmten Baumethode angeboten, die nach den Ausschreibungsunterlagen noch nicht feststeht, ist das Angebot auszuscheiden.
BVA 30.1.2009, N/0001-BVA/13/2009-18