§ 1298 ABGB
Die rechtsmissbräuchliche Abrufung einer Bankgarantie für Forderungen aus (Bau)leistungen, die nicht von der Bankgarantie umfasst sind, ist von der beklagten Bank zu beweisen.
OGH 27.1.2009, 8 Ob 137/08t
§ 1298 ABGB
Die rechtsmissbräuchliche Abrufung einer Bankgarantie für Forderungen aus (Bau)leistungen, die nicht von der Bankgarantie umfasst sind, ist von der beklagten Bank zu beweisen.
OGH 27.1.2009, 8 Ob 137/08t