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Brand; Amtshaftung wegen erteilter Benützungsbewilligung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2009/92bbl 2009, 113 Heft 3 v. 15.6.2009

§ 1, 11 AHG

§ 128 wr BauO

Die Baubehörde hat vor Erteilung des Benützungsbewilligungsbescheids auch die Feuersicherheit zu überprüfen und die für die Beurteilung des Vorliegens einer Brandgefahr notwendigen Sachverhaltsgrundlagen zu schaffen.

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