§ 13 Abs 2 stmk BauG 1995
Das stmk BauG normiert keine Maße, welche Bauteile in welchem Verhältnis zur Höhe oder Länge der Gebäudefront in den Grenzabstand ragen dürfen.
Ein offen geplantes Stiegenhaus, das nicht als "vorgeschobene Gebäudefront" in Erscheinung tritt, ist nicht abstandsrelevant.