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Eingeschotterte Grundfläche; bauliche Anlage; Verwendungszweckänderung; Kfz-Abstellplatz; baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Verhältnismäßigkeit

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2009/76bbl 2009, 104 Heft 3 v. 15.6.2009

§§ 4 Z 12, 21 Abs 1 Z 2 lit b, 32 Abs 2, 41 Abs 3 und 4 stmk BauG 1995; Art 5 StGG; Art 1 1. ZPMRK

Eine eingeschotterte Grundfläche (hier: zur Sicherung der Standsicherheit auf dem Grundstück nach Abbruch eines Gebäudes) stellt eine bauliche Anlage dar.

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