§§ 24, 25 sbg BGG
Fallen Baugrenzlinien mit der Bauplatzgrenze zusammen, ist eine Änderung (Teilung) des Bauplatzes rechtlich nicht zulässig.
VwGH 18.12.2008, 2004/06/0225
§§ 24, 25 sbg BGG
Fallen Baugrenzlinien mit der Bauplatzgrenze zusammen, ist eine Änderung (Teilung) des Bauplatzes rechtlich nicht zulässig.
VwGH 18.12.2008, 2004/06/0225