§§ 914, 1295 Abs 1 ABGB
Eine aus Kostengründen anstatt einer Bankgarantie beigestellte Überweisungsbestätigung bewirkt nur dann einen unmittelbaren Anspruch gegen die Bank, wenn ein unwiderruflicher Überweisungsauftrag erteilt wurde.
§§ 914, 1295 Abs 1 ABGB
Eine aus Kostengründen anstatt einer Bankgarantie beigestellte Überweisungsbestätigung bewirkt nur dann einen unmittelbaren Anspruch gegen die Bank, wenn ein unwiderruflicher Überweisungsauftrag erteilt wurde.