§§ 1072 ff ABGB
Die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer Liegenschaft, auf der ein Vorkaufsrecht lastet, kann - abgesehen vom Fall der Zustimmung des Vorkaufsberechtigten - nur gegen den Nachweis bewilligt werden, dass die Liegenschaft dem Vorkaufsberechtigten zum Kauf angeboten wurde und dass dieser vom Vorkaufsrecht keinen Gebrauch gemacht habe.