§§ 4 Abs 3, 5, 6 Abs 2, 26 Abs 1 vlbg BauG 2001
§ 35 Abs 2 vlbg RplG
Nachbarn kommt zur Frage, ob eine Ausnahmebewilligung vom Bebauungsplan (§ 35 Abs 2 vlbg RplG) rechtens erteilt wurde oder nicht, kein Mitsprachrecht zu.
§§ 4 Abs 3, 5, 6 Abs 2, 26 Abs 1 vlbg BauG 2001
§ 35 Abs 2 vlbg RplG
Nachbarn kommt zur Frage, ob eine Ausnahmebewilligung vom Bebauungsplan (§ 35 Abs 2 vlbg RplG) rechtens erteilt wurde oder nicht, kein Mitsprachrecht zu.