§§ 4 Z 29, 13 Abs 2 und 6 stmk BauG 1995
Ein vom Erdgeschoß hochgezogener Liftschacht stellt keinen vorspringenden Bauteil, sondern eine vorgeschobene Gebäudefront dar.
VwGH 9.9.2008, 2007/06/0050
§§ 4 Z 29, 13 Abs 2 und 6 stmk BauG 1995
Ein vom Erdgeschoß hochgezogener Liftschacht stellt keinen vorspringenden Bauteil, sondern eine vorgeschobene Gebäudefront dar.
VwGH 9.9.2008, 2007/06/0050