§ 41 stmk BauG 1995
Dem Grundeigentümer kommt kein Rechtsanspruch auf Durchführung eines Verfahrens zur Setzung von baupolizeilichen Maßnahmen auf seinem eigenen Grundstück zu.
VwGH 9.9.2008, 2005/06/0341
§ 41 stmk BauG 1995
Dem Grundeigentümer kommt kein Rechtsanspruch auf Durchführung eines Verfahrens zur Setzung von baupolizeilichen Maßnahmen auf seinem eigenen Grundstück zu.
VwGH 9.9.2008, 2005/06/0341