§§ 6 Abs 2, 32, 33 Abs 2, 34 Abs 2, 35 nö BauO 1996
§ 38 AVG
Dem Nachbarn kommt ein Antragsrecht auf Erlassung eines Abbruchauftrages zu, wenn er durch die Errichtung eines bewilligungspflichtigen vorschriftswidrigen Bauwerks in subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt wird.