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Mündliche Verhandlung; Einwendungen; Verlust der Parteistellung

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2009/3bbl 2009, 21 Heft 1 v. 1.2.2009

§§ 41, 42 AVG

§ 23 Abs 5 krnt BauO 1996

Bezüglich der Beibehaltung der Parteistellung kommt es nicht auf ein "Einverständnis" des Nachbarn mit einem Bauvorhaben an, sondern ausschließlich auf die Geltendmachung von subjektiv-öffentlichen Rechten.

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