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Mangelnde Verständigung der Nachbarn über die mündliche Verhandlung; Rechtsfolgenhinweise; Präklusion; behördliche Manuduktionspflichten

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2008/199bbl 2008, 225 Heft 6 v. 15.12.2008

§ 25 Abs 3 tir BauO 2001

§§ 10, 42 Abs 1 und 2, 66 AVG

Wird nach Zurückverweisung eines Baugesuches an die erste Instanz ein neues Baugesuch eingebracht, handelt es sich um ein "neues" Baubewilligungsverfahren.

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