§§ 20 Abs 3, 41 Abs 3 stmk BauG 1995
Für die von der früheren Situierung (hier: um ca 50 cm) abweichende Wiedererrichtung einer umgestürzten Werbetafel besteht kein baurechtlicher Konsens.
VwGH 9.9.2008, 2008/06/0118
§§ 20 Abs 3, 41 Abs 3 stmk BauG 1995
Für die von der früheren Situierung (hier: um ca 50 cm) abweichende Wiedererrichtung einer umgestürzten Werbetafel besteht kein baurechtlicher Konsens.
VwGH 9.9.2008, 2008/06/0118