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Seveso-II-Betriebe; Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2008/191bbl 2008, 221 Heft 6 v. 15.12.2008

§ 14 Abs 2 Z 2, 15 nö ROG 1976

§ 6 Abs 2 nö BauO 1996

Aus der Pflicht, Standorte und Gefahrenbereiche von Betrieben (iSd Art 12 der Seveso-II-RL) im Flächenwidmungsplan kenntlich zu machen, lassen sich keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte im Baubewilligungsverfahren ableiten.

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