§ 16 Abs 3 und 4 sbg BauPolG
§ 33 sbg ROG 1998
Ein baupolizeilicher Auftrag kann auch noch ein Jahr nach Kenntnis der Abweichungen von der Baubewilligung erlassen werden.
§ 16 Abs 3 und 4 sbg BauPolG
§ 33 sbg ROG 1998
Ein baupolizeilicher Auftrag kann auch noch ein Jahr nach Kenntnis der Abweichungen von der Baubewilligung erlassen werden.