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Baubewilligungs- und -anzeigefreie Maßnahmen; Gartenhäuschen; Nebengebäude; "Verhüttelung"

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2008/170bbl 2008, 189 Heft 5 v. 15.10.2008

§§ 62a Abs 1 Z 5 und Abs 3, 82 Abs 2 wr BauO

Die wr BauO ist auch auf baubewilligungs- und -anzeigefreie Maßnahmen (iSd § 62a Abs 1 wr BauO) uneingeschränkt anzuwenden.

Die Errichtung von Nebengebäuden (hier: Gartenhäuschen) ist ohne die Errichtung oder den Bestand von Hauptgebäuden nicht zulässig.

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