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Zustimmung des Eigentümers zur Bauführung; Zurückziehung der Zustimmung

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2008/171bbl 2008, 190 Heft 5 v. 15.10.2008

§ 63 Abs 1 lit c wr BauO

Die Erledigung eines Bauansuchens erfordert die Zustimmung des (hier: Mit-)Eigentümers zur Bauführung.

Die Zustimmung des (hier: Mit-)Eigentümers kann auch noch im Berufungsverfahren mit der Wirkung zurückgezogen werden, dass die Baubewilligung nicht mehr erteilt werden kann.

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