§§ 36, 36a, 40 wr GaragenG
Die neuerliche Teilung einer (hier: zusammengelegten) Wohneinheit stellt eine Widmungsänderung dar, die eine Verpflichtung zur Errichtung von Kfz-Stellplätzen nach sich zieht.
VwGH 29.4.2008, 2005/05/0340
§§ 36, 36a, 40 wr GaragenG
Die neuerliche Teilung einer (hier: zusammengelegten) Wohneinheit stellt eine Widmungsänderung dar, die eine Verpflichtung zur Errichtung von Kfz-Stellplätzen nach sich zieht.
VwGH 29.4.2008, 2005/05/0340