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Werbetafel; baubewilligungs- und -anzeigefreie Maßnahmen; Nahebereich der Grundgrenzen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2008/167bbl 2008, 188 Heft 5 v. 15.10.2008

§§ 60 Abs 1 lit b, 62a Abs 1 Z 27 wr BauO

Eine 3,40 m hohe und 10,37 m breite Werbetafel, die von der Grundgrenze nur einen Abstand von 4,40 m aufweist, liegt im "Nahebereich dieser Grundgrenze" und ist daher baubewilligungspflichtig.

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