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Traufenhöhe; stark gegliedertes Mansarddach

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2008/159bbl 2008, 183 Heft 5 v. 15.10.2008

§ 33 Abs 3 sbg ROG 1998

Auch innovative Dachformen (hier: stark gegliedertes Mansarddach) müssen sich an die verbindlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen halten (und nicht umgekehrt).

VwGH 26.5.2008, 2008/06/0008

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