Auf Grund der Empfehlung der Landesamtsdirektorenkonferenz vom 15.10.2006, den Inhalt der - in Wien mit LGBl 32/2005 kundgemachten, aber bisher nicht in Kraft getretenen - Ländervereinbarung gem Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften in die Landesrechtsordnungen zu übernehmen, wurden durch die Techniknovelle 2007 die bisher geltenden § § 87 bis 122 der Bauordnung für Wien im Wesentlichen durch den - zielgerichtete allgemeine Regelungen enthaltenden - Vereinbarungstextersetzt und darüber hinaus weitere baurechtliche Vorschriften der neuen Rechtslage angepasst. Die Detailregelungen betreffend die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke erfolgen in vom österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) herausgegebenen Richtlinien, die mit der Wr Bautechnikverordnung verbindliche Wirkung erhalten haben. Der folgende Beitrag stellt kurz den Weg zu einer Harmonisierung der bautechnischen Bestimmungen in Österreich dar und gibt einen Überblick über den Inhalt und den Aufbau der genannten Wr Rechtsvorschriften.