Art 12, 43, 49 EG
Art 6 Abs 1 lit a, Art 30 Abs 4 RL 93/37/EWG idF RL 97/52/EG
Ein automatischer Ausschluss bestimmter Angebote wegen ihres ungewöhnlich niedrigen Preises könnte zulässig sein, wenn eine übermäßig hohe Zahl von Angeboten die administrativen Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers übersteigen oder durch die Verzögerung, die durch diese Prüfung einträte, die Verwirklichung des Projekts gefährdet wäre.