§§ 25, 49 BVergG 2002 (nunmehr: §§ 30, 63 BVergG 2006)
§ 9 oö VNPG
Wird einem Bieter die Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht zugestellt, dann kann für diesen Bieter die Frist für den Nachprüfungsantrag nicht "nach Zugang der Aufforderung" zu laufen beginnen.