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Zurücknahme der Zuschlagsentscheidung; Widerruf

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2008/147bbl 2008, 159 Heft 4 v. 15.8.2008

§§ 91, 99, 105 BVergG 2002 (nunmehr: §§ 123, 130, 139 BVergG 2006)

Der Auftraggeber kann die von ihm getroffene Zuschlagsentscheidung bis zur Zuschlagserteilung jederzeit ändern oder zurücknehmen.

VwGH 29.2.2008, 2006/04/0011

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