§§ 3 Abs 1, 25 Abs 3 tir BauO 2001
Nachbarn kommt kein Recht auf Einhaltung einer rechtlich gesicherten Zufahrt zu.
VwGH 31.1.2008, 2007/06/0178
§§ 3 Abs 1, 25 Abs 3 tir BauO 2001
Nachbarn kommt kein Recht auf Einhaltung einer rechtlich gesicherten Zufahrt zu.
VwGH 31.1.2008, 2007/06/0178