§§ 39, 40 Abs 2 und 4 krnt BauO 1996
Die Untersagung der Benützung ist auch zulässig, wenn (noch) überhaupt keine Meldung der Bauvollendung erfolgt ist.
VwGH 31.3.2008, 2005/05/0347
§§ 39, 40 Abs 2 und 4 krnt BauO 1996
Die Untersagung der Benützung ist auch zulässig, wenn (noch) überhaupt keine Meldung der Bauvollendung erfolgt ist.
VwGH 31.3.2008, 2005/05/0347