§§ 6 lit b, 22 krnt BauO 1996
Handelt es sich bei Abweichungen von der Baubewilligung bereits um einen bewilligungspflichtigen "Umbau" (iSd krnt BauO), können diese Änderungen nicht im Zuge einer Planwechselbewilligung genehmigt werden.
§§ 6 lit b, 22 krnt BauO 1996
Handelt es sich bei Abweichungen von der Baubewilligung bereits um einen bewilligungspflichtigen "Umbau" (iSd krnt BauO), können diese Änderungen nicht im Zuge einer Planwechselbewilligung genehmigt werden.