§ 8 vlbg BauG
§ 20 vlbg RPlG
Obwohl für "Sonderflächen" kein ausdrücklicher Immissionsschutz gesetzlich festlegt worden ist, ergibt sich eine Beschränkung der zulässigen Immissionen aus der Natur der Sache (hier: "Krankenhaus").
§ 8 vlbg BauG
§ 20 vlbg RPlG
Obwohl für "Sonderflächen" kein ausdrücklicher Immissionsschutz gesetzlich festlegt worden ist, ergibt sich eine Beschränkung der zulässigen Immissionen aus der Natur der Sache (hier: "Krankenhaus").