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Löschung eines Superädifikates

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer und B. Egglmeier-Schmolkebbl 2008/69bbl 2008, 83 Heft 2 v. 15.4.2008

§§ 76 Abs 1 lit 1 und 88 Abs 1 u 2 NO

§ 19 Abs 3 UHG

Ein Notar kann beweiskräftig beurkunden, dass ein Superädifikat nicht mehr besteht.

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