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Niederschlagswässer; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2008/39bbl 2008, 68 Heft 2 v. 15.4.2008

§§ 23 Abs 3 lit h, 42 Abs 3 krnt BauO 1996

Nachbarn haben ein subjektiv-öffentliches Recht auf unschädliche Ableitung von Niederschlagswässern.

VwGH 20.11.2007, 2005/05/0251

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