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Zum Begriff des "oberirdischen Baukörpers" bei der Berechnung der überbauten Grundfläche gem § 32 Abs 2 sbg ROG 1998

AufsätzeKarim Giesebbl 2008, 63 Heft 2 v. 15.4.2008

Im Anwendungsbereich des sbg ROG 1998 muss die für die Berechnung der Grundflächenzahl (§ 32 Abs 2 sbg ROG) maßgebliche "überbaute Grundfläche" durch lotrechte Projektion des "oberirdischen Baukörpers" auf die Waagrechte ermittelt werden. In der Vollziehungspraxis bestehen - insbesondere im Zusammenhang mit Bauführungen in Hanglagen - verschiedene Rechtsauffassungen darüber, ob ein nicht mehr als 1 m über das angrenzende natürliche Gelände hinausragendes Geschoß (iSd § 32 Abs 5 sbg ROG 1998) einen berechnungsrelevanten Teil des oberirdischen Baukörpers bildet oder nicht.

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