§§ 364a, 364b, 1295 Abs 1 ABGB
Neben der nachbarrechtlichen Haftung wegen Emissionen bzw Grundstückssetzungen besteht grundsätzlich auch die Haftung des ausführenden Werkunternehmers aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
OGH 11.9.2007, 1 Ob 153/07t