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Benützungsbewilligung für Teile eines genehmigten Projekts

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2008/10bbl 2008, 30 Heft 1 v. 15.2.2008

§ 38 stmk BauG 1995

Die Benützungsbewilligung ist am Maßstab der Baubewilligung und nicht an den rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Baubewilligung zu bemessen.

Eine Benützungsbewilligung für Teile eines genehmigten Projekts (hier: Wohnhaus des landwirtschaftlichen Betriebes) kommt nicht in Betracht, wenn dadurch die konsensgemäße Benützung des Baus nicht möglich ist.

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